Aktuell behandeln wir keine Privat-Versicherten
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte.
John Ruskin (1819-1900), engl. Schriftsteller, Kunstkritiker u. Sozialphilosoph
Wir bieten unsere Behandlung aktuell für Privat-Versicherte nicht an.
Sonst ausschließlich gegen Barzahlung vor jeder Behandlungseinheit.
- Befunderhebung incl. Anamnese: 172,00 € immer einmal pro Behandlungsfall
- Pro Therapieeinheit (ca. 30/45/60 Minuten): 80,00 € / 120,00 € / 160,00 €
- Pro Hausbesuch: 31,50 €
- Fahrtkosten: 0,30 € pro km (gerechnet von der Praxis aus und wieder zurück)
- Arztbericht: 56,00 €
- nicht wahrgenommener Termin: 80,00 € (zahlbar gegen Quittung vor der nächsten Behandlung)
Beispiel: Erstverordnung durch Ihren Arzt mit 10 Behandlungseinheiten zu 45 Minuten
Befunderhebung + 10 mal Therapie + Arztbericht = 1.428,00 Euro
Allgemein gilt:
Mit privaten Krankenkassen, der Postbeamtenkasse, den Berufsgenossenschaften und der Beihilfe existieren keine Vergütungsvereinbarungen.
Der Versicherungsschutz – und damit die Höhe der Kostenübernahme – richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif einer Privatversicherung oder einer Zusatzversicherung, auf den wir keinen Einfluss haben. Es kann daher sein, dass für Sie ein Anteil an den Behandlungskosten selbst zu tragen ist.
Sind Sie beihilfeberechtigt, so ist immer ein Eigenanteil zu tragen. Das für die Beihilfe zuständige Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beihilfe auch nur eine „Beihilfe“ darstellt und nicht als kostendeckend gesehen werden kann.