Die Voraussetzung für logopädische Therapie ist die Verordnung durch einen Arzt.
Das kann sein:
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Hausarzt
Genau genommen darf jeder zugelassene Arzt die Therapie verordnen.
Da wir die Behandlungseinheiten individuell zeitlich und inhaltlich planen, gibt es für Sie
keine Wartezeiten
vor der Therapie. Einen Termin erhalten Sie sofort bei Ihrem ersten Anruf unter
0681 – 99 26 75 70 für eine Therapie in Saarbrücken-Burbach
06821 – 402 36 91 für eine Therapie in Heiligenwald
Wenn ein Hausbesuch verordnet ist, so kommen wir selbstverständlich zu Ihnen.
Es ist lediglich notwendig, dass Sie zu den miteinander vereinbarten Terminen zu uns kommen, bzw. zu den Hausbesuchsterminen anwesend sind.
Zuzahlungen sind für Kinder bis zu 18 Jahren nicht vorgesehen. Sollten Sie über 18 Jahre alt sein und über einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse verfügen, fällt ebenfalls keine Zuzahlung an.
Ansonsten beträgt diese Zuzahlung 10% des Wertes der Heilmittelverordnung zuzüglich 10,00 € Verordnungsgebühr.